Fassung: 1. Juni 2024
Folgende Regeln stellen eine Sammlung von Verhaltensweisen dar, denen sich die Mitglieder des Vereins freiwillig verpflichten. Damit wollen wir eine ethische, inklusive und produktive Vereinskultur fördern.
Jedes ordentliche Vereinsmitglied verpflichtet sich zur ehrenamtlichen Mitarbeit im Sinne des Vereinszwecks und zur aktiven Unterstützung der Vereinsaktivitäten. D.h. jedes ordentliche Mitglied soll einen relevanten Teil seiner Vereinsarbeit ehrenamtlich und somit unentgeltlich erbringen und mit dieser Arbeit den Verein mitgestalten. Zusätzlich sind einige Tätigkeiten im Anhang A1 definiert, welche immer als ehrenamtliche Tätigkeiten betrachtet werden.
Jedes ordentliche Vereinsmitglied verpflichtet sich zur Zusammenarbeit und zum konstruktiven Dialog mit anderen Mitgliedern, um gemeinsam für den Verein aktiv zu sein. Dabei soll jedes ordentliche Mitglied aktiv zur Teamarbeit beitragen, sich mit KollegInnen und dem Vereinsvorstand abstimmen, und sich dabei für ein harmonisches Miteinander einsetzen und den Zusammenhalt im Verein stärken.
Jedes Vereinsmitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien im Rahmen seiner Vereinsarbeit. Mögliche Interessenskonflikte sollen dabei offengelegt und transparent kommuniziert werden. Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Genehmigung durch den Vereinsvorstand weiterzugeben.
Jedes Vereinsmitglied behandelt andere Mitglieder, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und externe Partner respektvoll und freundlich. Jedes Mitglied soll die Meinungen und Ideen anderer respektieren, konstruktiv miteinander kommunizieren und sich integer verhalten, sowie ehrlich handeln und Vertrauen innerhalb des Vereins aufbauen.
Für ordentliche Vereinsmitglieder wird eine Möglichkeit geschaffen, außerordentliche Aufwände im Zuge eines finanziell geförderten Projektes monetär zu kompensieren.
Folgende Voraussetzung müssen dabei erfüllt sein:
Der Verein macht sämtliche monetären Kompensationen im Zuge geförderter Projekte transparent zugänglich für alle ordentlichen Vereinsmitglieder. Siehe Anhang A2 für eine Liste von Dokumenten und Ordnern diesbezüglich.
Neben der monetären Kompensation finanziert durch Förderprojekte soll auch eine Möglichkeit geschaffen werden, außerordentliche Aufwände aus den Regelumsätzen des Vereins monetär zu kompensieren.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:
Der Verein macht sämtliche monetären Kompensationen aus Regelumsätzen transparent zugänglich für alle ordentlichen Vereinsmitglieder. Siehe Anhang A2 für eine Liste von Dokumenten und Ordnern diesbezüglich.
| Tätigkeit | Personenkreis |
|---|---|
| Sportaktiväten mit dem Zweck im Bahn-zum-Berg Portal beschrieben zu werden | Alle |
| Schreiben von Bahn-zum-Berg Artikeln | Alle |
| Zeitaufwände beim Besuchen von Konferenzen, allg. öffentliche Auftritte etc. für den Verein | Alle |
| Generalversammlungen | Alle |
| Vorstandmeetings | Vorstand |
| Steeringsmeetings | Steering |
| Administrative Tätigkeiten (Zeitaufzeichung, etc.) | Alle |
| Tätigkeiten im Zuge der Vorstandsfunktion: Schriftführung, Kassiertätigkeiten, Obmanntätigkeiten | Vorstand |
| Zweck | Dokument / Ordner |
|---|---|
| Sämtliche Rechnungen zur monetären Kompensation von Vereinsmitgliedern | Kassabuch Ansprechpartner: Kassier |
| Alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des Vereins | Liquiditätsplan auf Google Drive Ansprechpartner: Kassier |
| Alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des Vereins | Projektshare auf Google Drive Ansprechpartner: Jeweiliger Projektleiter |